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Erektionsstörungen

Ärztliche Leistungen bei Erektionsstörungen: Keine IGeL

Tipp: Haben Sie Ärger mit iGeL? Beschweren Sie sich über die Pinnwand der Verbraucherzentrale: https://www.igel-aerger.de/projekt-igelaerger/ihre-beschwerde-ueber-igel-34280

Viele Urologen behaupten, dass Beratung und ärztliche Leistungen bei Erektionsstörungen (ED) nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden und deshalb privat abgerechnet werden müssen (als sog. IGeL = individuelle Gesundheitsleistungen).

Beispiele 1: https://www.urologe-dr-will.de/leistungen/igel/erweiterte-behandlung-von-erektionsstoerungen

Beispiel 2: https://www.uroteam.berlin/Unsere-Leistungen/IGeL-Zusatzleistung/IGeL-Modul-05-Potenzstoerung

Da kommen schon mal Rechnungen im oberen 3-stelligen Bereich auf den Mann zu.

Aber diese Argumentation ist reines Wunschdenken (oder Profitgier?). Sie ist falsch. Wir wollen diese Vorgehensweise öffentlich machen und dafür sorgen, dass Männer mit ED finanziell korrekt behandelt werden. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! Bitte lesen den Artikel über und unterstützen Sie die Aktion!

Was hilft bei Erektionsstörungen?

Medikamente wie Viagra, Cialis, Ernährungsumstellung, aktiver Lebensstil – was kann Ihnen wirklich bei Erektionsstörungen weiterhelfen? Finden Sie es in einem kurzen Test heraus:

Frank Baumann, Für uns Männer

fuer-uns-maenner.org

Hilfe zur Selbsthilfe für Männer mit Erektionsstörungen

Gründer, Frank Baumann